Welche Leistungen erhalten Sie bei der Auslandsreise-Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die
während des Auslands-aufenthaltes eintreten.
Die Hansemerkur erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit
eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.
Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
Erstattung der Kosten für:
Heilbehandlungskosten
- ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker,
Chirotherapeuten, Osteopathen
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung,
provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von
vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- verordnete Arznei- und Verbandmittel
- verordnete Massagen, medizinische Packungen,
Inhalationen und Krankengymnastik
- Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen
Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im
Ausland bis zu 100.000,- EUR
Bergungskosten, Transportkosten, Überführungskosten und Bestattungskosten
- Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
- Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren
Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
- Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten
gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
- Überführungs- oder Bestattungskosten
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Betreuungsleistungen
- Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
- Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für
Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für
die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten
nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der
Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch
nicht beendet ist
- zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max.
2.500,- EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte
Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes
unterbrochen oder verlängert wird
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
- werden alle im Ausland angefallenen
Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der
HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht,
der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die
HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld –
maximal 14 Tage – in Höhe von 50,– EUR.
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in
Höhe von 25,– EUR
- wahlweise Krankenhaustagegeld
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer
Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur
über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes
hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Ihr Vorteil: Kein Selbstbehalt im Schadenfall
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